Krankenkassen-Zuschüsse

 

 

In erster Linie richten sich Kurreisen an Menschen mit gesundheitlichen Beschwerden. Deshalb entscheidet Ihr Hausarzt und Ihre Krankenkasse an die Notwendigkeit und Genehmigung einer Kur.

 

 

Selbstverständlich können Sie Ihren Kur- und erholungsurlaub in unsere ausgewählten Urlaubsziele und -hotels auch ohne Zuschuss bzw. Genehmigung Ihrer Krankenkasse buchen.

 

 

> Kurreise

Eine Kur, auch ambulante Vorsorgemaßnahme genannt, kann alle vier Jahre beantragt werden. zur Gewährung ebendieser sind mehrere Schritte notwendig:

 

1. Zunächst ist ein Besuch bei Ihrem Hausarzt nötig, der Ihnen die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgemaßnahme bescheinigt.

 

2. bei Ihrer Krankenkasse können Sie nun mit dem ärztlichen Attest und weiteren Formularen einen Kurantrag einreichen.

 

3. Nach der Bewilligung der Vorsorgemaßnahme wählen Sie Ihr Reiseziel, Ihren Reisetermin sowie die Unterkunft und bezahlen die Reise.

 

4. Nun kann Ihr erholsamer Kuraufenthalt beginnen. Lassen Sie sich am Ende Ihres Urlaubs anhand der Kurkarte eine Bestätigung der Behandlung und Kosten (in deutscher Sprache und preise der Anwendungen in Euro ausgewiesen) für Ihre Krankenkasse geben, welche Sie im Anschluss zur Rückerstattung einreichen. 

 

5. Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse.

> Präventionsreise

Falls Ihr Kurantrag nicht genehmigt wird, Sie aber dennoch aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun möchten, gibt es die Möglichkeit der präventiven Reise.

Präventionsreisen, bei den Krankenkassen auch bekannt als "Kompaktangebote zur Gesundheitsvorsorge außerhalb des Wohnorts", werden mit einem Beitrag von bis zu 150€ jährlich bezuschusst. 

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, da diese ihre eigenen Kriterien für Präventionsreisen festlegt.

Hinweise:

> Auswahl und Anwendungen

Bringen Sie bitte zum ärztlichen Eingangsgespräch am Urlaubsort Ihre ärztlichen Befunde und EKG-Auswertungen von zu Hause mit. Dies ist für die Auswahl Ihrer Anwendungen für den Kurarzt hilfreich.

> Kostenübernahme

Die Kurreise muss vom Reisenden zunächst selbst bezahlt werden. Dabei ist es unerlässlich, dass die Krankenkasse  vor der Buchung die Zusage der Kostenübernahme erteilt hat. Nach Ende der Kurreise werden keine Anträge mehr genehmigt.

> Aufstellung der eigenen Behandlungen

Eine detaillierte Aufstellung der erhaltenen Behandlungen ist für die Vorlage bei der Krankenkasse unerlässlich. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über die von Ihrer Krankenkasse verlangten Einzelheiten dieser Aufstellung. Bitte setzen Sie den Arzt oder das medizinische Personal vor Ort gleich zu Beginn Ihres Urlaubs davon in Kenntnis, dass Sie vor der Abreise eine detaillierte Aufstellung aller erhaltenen medizinischen Behandlungen mit Kosten benötigen. Bitte beachten Sie, dass einige Hotels für diesen aufwendigen Service eine Gebühr erheben.

> Allgemein

Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu möglichen Krankenkassen-Zuschüssen. Da jede Krankenkasse eigene Kriterien hat, übernehmen wir keine Gewähr für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.