Reiseregelungen während der Coronavirus-Pandemie

Deutschland (Rottaler Bäderdreieck (Bad Füssing/Bad Griesbach/Bad Birnbach)

 

Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung, voll besetzte Busse erlaubt - Bayern!

 

Thermen - siehe Webseiten der Thermen: ab ??? auch Innenbereiche wieder geöffnet! Saunen ebenso geöffnet. 

Therme EINS: 

https://www.thermeeins.de/corona

Johannesbad Therme:

https://www.johannesbad-therme.de/Startseite.aspx

Europa Therme:

https://www.europatherme.de/aktuelles/uebersicht/

Griesbach Therme:

https://www.wohlfuehltherme.de/

Rottal Therme, Bad Birnbach: 

https://www.badbirnbach.de/rottal-terme

Hasslinger Hof:

 

https://www.haslinger-hof.de/%C3%96ffnungszeiten.html

Tschechien

 

Grenzen offen, Tschechien richtet sich bei der Öffnung der Grenzen nach Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Dabei werden Länder in einem Ampel-Modell je nach Risiko grün, gelb oder rot markiert. Deutschland, Österreich und 18 weitere Länder gehören zur grünen Gruppe. Dementsprechend können Touristen, Pendler, Geschäftsleute sowie tschechische Bürger frei nach und aus Tschechien reisen, ohne dass sie einen negativen Corona-Test vorzeigen oder in Quarantäne gehen müssen. 

 

Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgehoben!!

 

Ab dem 28. Mai 2022 gilt in ganz Tschechien keine die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes mehr.  In allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Behörden, Kliniken, Arztpraxen, sozialen Einrichtungen, Wahllokalen sowie bei Veranstaltungen ab 100 Teilnehmern. Die Maskenpflicht besteht nicht in Restaurants, Hotels und Geschäften. Seit Ende Mai sind alle Hotels und Restaurants wieder geöffnet, ebenso Geschäfte und Sehenswürdigkeiten wie Burgen, Schlösser, Museen und Galerien. So sollten ab Ende Juni wieder Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich sein. 

Polen

 

geöffnet keine Einreise bei Erkrankungsanzeichen.

 

Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung, voll besetzte Busse erlaubt!

Seit 24.04.2022 dürfen Schwimmbäder & Saunen in den Hotels nach Freigabe durch den Hygieneinspektor wieder öffnen – die ersten Anwendungen für Gäste sind auch wieder erlaubt. Anwendungen sind mit Mundschutz. Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines Abstands von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. 


Wer sich nochmal genauer über sein Hotel informieren möchte, kann diese Datei herunterladen und dort nachschauen:

Download
Corona-Regeln der einzelnen Länder und Hotels
Corona_Laender_und_Hotel_Uebersicht(1).x
Microsoft Excel Tabelle 35.7 KB